1.
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Generelles: Stellung und Leistungen von FeWo-Insel / Anzuwendende Rechtsvorschriften
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1.1. |
FeWo-Insel bietet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen zwischen den Eigentümern der angebotenen Ferienobjekte (Ferienwohnungen und/oder –häuser) auf der einen Seite und dem Gast und/oder Kunden auf der anderen Seite, an. FeWo-Insel hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers für das Zustandekommen von gemischten Verträgen (Mietvertrag / Dienstvertrag) für die Dauer einer in den jeweiligen Verträgen genau bestimmten Zeit zur Nutzung der Objekte ausschließlich zu Zwecken einer Ferienunterkunft. Soweit bei den Buchungen oder in den nachfolgenden Bestimmungen Regelungen zu Ihrem Aufenthalt in den Ferienobjekten und diesbezügliche Rechte und Pflichten enthalten sind, werden diese Vereinbarungen durch FeWo-Insel als Vertreter im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters getroffen. |
1.2. |
Die Rechte und Pflichten von FeWo-Insel für diese Vermittlungsleistungen ergeben sich aus den hier vorliegenden AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, sowie weiterhin ergänzend aus den §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung). |
1.3. |
Für den Gast/Kunden ergeben sich aus den über FeWo-Insel vermittelten Geschäftenvertragliche Rechte und Pflichten ausschließlich gegenüber den Eigentümern/Vermietern als Vertragspartnern nach diesen AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen des Miet-/Dienstvertrags- und sonstigen Rechts (ausgenommen hiervon sind freigestellte Leistungen, wie z.B. der Wäscheservice oder der hausinterne Radverleih – vgl. hierzu auch 1.5.). Außerhalb des gerichtlichen Bereichs sind die Eigentümer/Vermieter dabei generell durch FeWo-Insel vertreten. Sämtliche gerichtliche Ansprüche sind ausschließlich zwischen dem Gast/Kunden und den jeweiligen Eigentümern/Vermietern zu klären. |
1.4. |
Sämtliche in der jeweiligen Objektbeschreibung angegebenen (obligatorischen) Zusatzleistungen, wie z.B. die Nachreinigung des gemieteten Ferienobjektes, werden von FeWo-Insel gleichfalls nur vermittelt und im Namen der Eigentümer/Vermieter angeboten. Auch hier sind die Eigentümer/Vermieter nur außerhalb des gerichtlichen Bereichs durch FeWo-Insel vertreten. |
1.5. |
Dies gilt nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme in der Objektbeschreibung freigestellt wird oder die vertraglich nicht vorgesehen sind. Hier, wie beispielsweise bei der Stellung/Versorgung mit Bettwäsche, Hand-, Dusch- oder Geschirrtüchern etc. (Wäscheservice), der Stellung ergänzender Einrichtungsgegenstände, wie Zustell- und Reisebetten oder Hochstühlen etc., oder dem Fahrrad-Verleih kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast/Kunden und FeWo-Insel zustande. |
1.6. |
Sämtliche Ansprüche der Eigentümer/Vermieter gegen den Kunden aus diesen AGB sowie aus Vertrag stehen ausschließlich im außergerichtlichen Bereich aufgrund Bevollmächtigung durch den jeweiligen Eigentümer/Vermieter FeWo-Insel zu. Der Kunde akzeptiert diese Vollmacht mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zu FeWo-Insel. |
1.7. |
Als Objektbeschreibungen im Sinne dieser AGB gelten die Informationen, die durch FeWo-Insel entweder auf den Internetseiten unter >> www.fe-wo-insel.de << oder in - durch FeWo-Insel bzw. dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter herausgegebenen - Werbemedien veröffentlicht werden. Ggfs. durch FeWo-Insel e.K. gewährte Rabatte auf die Tagesmietpreise (z.B. Saisonangebote aufgrund Minderbelegungen oder kostenlose Zusatztage bei bestimmter Mietdauer) werden ausschließlich „auf Anfrage“ durch den Gast gewährt - ein Rechtsanspruch auf Rabatte oder Nachlässe wird ausgeschlossen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass es durch ergänzende oder neue Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bzw. Renovierungen zu Veränderungen in den Ferienobjekten kommen kann. Die veröffentlichten Wohnungsgrundrisse dienen lediglich der Information/Orientierung und sind nicht maßhaltig. |
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2.
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Vertragsabschluß / Buchungsablauf
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2.1. |
Mit der Buchung (auch Online-Buchung) bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch FeWo-Insel, den Abschluss eines Vertrages für eine genau zu bestimmende Zeit aufgrund der Objektbeschreibung und etwaiger ergänzender vertraglicher Zusatzleistungen auf der Grundlage dieser AGB an. Die Buchung kann mündlich (persönlich vor Ort/telefonisch) oder schriftlich (Brief/Fax/e-Mail/Online-Buchung) vorgenommen werden. Erfolgt das Angebot eines Kunden zu einer Buchung an den Eigentümer/Vermieter des Objekts über eine von FeWo-Insel autorisierte externe Plattform bzw. einen Dienstleister (z.B. über den Verkehrsverein Wangerooge), so gelten für sämtliche sich aus Nutzung der jeweiligen Plattform ergebenden rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen mit FeWo-Insel (u.a. Vertragsabschluss, Buchungsablauf, Zahlungs- und Stornobedingungen etc.) ausschließlich die hier angeführten AGB. Von diesen abweichende Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen der Plattform oder des Dienstleisters, die im Verhältnis zu FeWo-Insel gelten sollen, widerspricht FeWo-Insel e.K. ausdrücklich. Sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, FeWo-Insel hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Trotz sorgfältiger Prüfung der jeweiligen Angebote kann FeWo-Insel keine Haftung für fehlerhafte Darstellungen, Inhalte, Zuordnungen oder Informationen externer Dienstleister übernehmen. In diesem Sinne bieten externe Dienstleister und Websites lediglich einen Marktplatz, auf dem der Kunde Unterkünfte ansehen und durch Kontakt mit (bzw. Weiterleitung an) FeWo-Insel Anfragen vornehmen oder Buchungen anbieten kann. FeWo-Insel behält sich im Einzelfall eine Ablehnung des Buchungsangebotes vor. Zum Wirksamwerden der Buchung bzw. zum Vertragsschluss bedarf es generell der schriftlichen Bestätigung durch FeWo-Insel (Zugang beim Kunden), es sei denn, es liegt ein Fall nach Punkt 2.5. vor. Die schriftliche Bestätigung erfolgt durch postalische Zusendung der Buchungsunterlagen, lediglich bei einer Online-Buchung erhält der Gast immer am folgenden Werktag per e-Mail die Buchungsbestätigung und die entsprechenden Buchungsunterlagen. |
2.2. |
FeWo-Insel fordert den Kunden unter Berücksichtigung dieser AGB in jeder Buchungsbestätigung zur Zahlung der Mietbeiträge gemäß der in § 3 dieser AGB ausgeführten Zahlungsbedingungen auf. Mit Absenden der Buchungsdaten in Fall einer Online-Buchung, mit Zusendung der Rückantwort, spätestens jedoch mit der ersten Zahlung bei einer mündlichen oder schriftlichen Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB. Bei einer Online-Buchung ist die Akzeptanz unserer AGB vor Übermittlung der Buchungsdaten zu bestätigen. |
2.3. |
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot des Eigentümers/Vermieters, vertreten durch FeWo-Insel, zu sehen. Der Vertrag kommt nunmehr auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung kann dabei durch ausdrückliche schriftliche oder andere, nachweisbare schlüssige Erklärung erfolgen, wie z.B. der Zahlung einer Teil- oder der Gesamtmiete, einer schriftlichen Übermittlung der Rückantwort oder dem Antritt der Reise. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, die den Buchungsunterlagen beiliegende (bzw. angehängte) und entsprechend zu ergänzende Rückbestätigung umgehend per Fax oder Post zurückzusenden (entfällt bei Online-Buchung). Im Fall einer Onlinebuchung räumt FeWo-Insel dem Gast die Möglichkeit ein, die abgesendeten Buchungsdaten (Ihren Buchungswunsch) in einer automatisierten Antwortmail innerhalb von 24 Stunden auf Fehler zu untersuchen. Innerhalb dieses Zeitraumes können einzelne Buchungsdaten kostenlos geändert werden, auch der kostenfreie Rücktritt von einer Buchung ist in diesem Zeitfenster möglich. |
2.4. |
Sollte in Ausnahmefällen, z.B. wegen der Kürze der Buchungsfrist und fehlender technischer Möglichkeiten (kein e-Mail / Fax), eine schriftliche Bestätigung nicht (mehr) möglich sein, so gilt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch FeWo-Insel und der Bereitstellung des Objektes als geschlossen. |
2.5. |
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus den Objektbeschreibungen gemäß Punkt 1.7. dieser AGB, sowie aus den dazu eventuell ergänzend getroffenen vertraglichen Absprachen jeweils für den vereinbarten Vertragszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung gemäß den Regelungen dieses Absatzes. Andere bzw. abweichende Prospektangaben sind nicht maßgeblich. |
2.6. |
Sämtliche Nebenabreden, die über die Objektbeschreibungen hinausgehen, sind von FeWo-Insel schriftlich zu bestätigen. |
2.7. |
Die Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung. |
2.8. |
Die ortsübliche Kurtaxe ist in den Preisen nicht inbegriffen. |
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3.
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Zahlungsbedingungen, Rücktritt bei Nichtzahlung, Bestätigung
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3.1. |
FeWo-Insel ist hinsichtlich der Anzahlungen, sämtlicher sonstiger Zahlungsverpflichtungen aus den jeweils gebuchten Verträgen, wie auch bezüglich eventueller Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigter der jeweiligen Eigentümer und/oder Vermieter. |
3.2. |
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung von FeWo-Insel wird für den Kunden eine Anzahlung von zumindest 25% des Mietpreises an den jeweiligen Eigentümer/Vermieter zu Händen von FeWo-Insel sofort fällig (zur Ausnahme bei kurzfristigen Buchungen vgl. 3.4.). |
3.3. |
Die Restzahlung ist, ausgenommen kurzfristige Buchungen, spätestens 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. |
3.4. |
Bei kurzfristigen Buchungen, ab 40 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Vertragspreis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig und durch Lastschriftauftrag, Banküberweisung oder Barzahlung sicherzustellen. |
3.5. |
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung (bzw. der Gesamtzahlungsbetrag bei kurzfristiger Anreise) nicht rechtzeitig ein oder wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht, wird dem Kunden schriftlich eine weitere Frist zur Zahlung von 7 Tagen, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach dieser Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist FeWo-Insel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt FeWo-Insel die aus § 5.3. ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren). Der Rücktritt kann per Post, Fax oder e-Mail, oder, sollte dies bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich sein, auch mündlich erklärt werden. |
3.6. |
Sollte die (Buchungs-)Bestätigung dem Kunden im Regelfall wider Erwarten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit FeWo-Insel in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt entsprechend bei kurzfristigen Buchungen. |
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4.
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Leistungs- und Preisänderungen
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4.1. |
FeWo-Insel ist berechtigt, aus objektiv notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird FeWo-Insel den Kunden umgehend unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt. Zu Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss ist FeWo-Insel nur berechtigt, wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe oder Änderungen des MwSt.-Satzes notwendig werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn bei dem Buchungsvorgang versehentlich falsche bzw. zu niedrige Mietpreise mitgeteilt wurden (vgl. auch § 11.1.). Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhung bei FeWo-Insel per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts wegen Preiserhöhung fällt eine Stornogebühr i.H.v. 40,00 EUR an. |
4.2. |
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Kunde FeWo-Insel diejenige/n Person/en zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten, wobei diese Person/en den Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen hat/haben. FeWo-Insel erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von 40,00 EUR pro Ferienwohnung bzw. –haus und behält sich im Einzelfall die Ablehnung eines Ersatzmieters vor. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. |
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5.
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Rücktritt seitens des Gastes bzw. Kunden / Reiserücktrittsversicherung
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5.1. |
Der Gast/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen oder Missbrauch ist der Rücktritt unter Angabe der genauen Reise- und Objektdaten schriftlich (Post/Fax/e-Mail) zu erklären und FeWo-Insel zuzustellen (in den unter § 2.5. bestimmten Ausnahmefällen kann der Rücktritt auch mündlich erfolgen). Im Fall einer Online-Buchung räumt FeWo-Insel dem Gast unmittelbar nach dem automatisierten Zugang der zusammengefassten Buchungsdaten 24 Stunden ein, in denen eine kostenfreie Änderung der Buchungsdaten (z.B. bei Falsch- oder Fehleingaben) bzw. ein kostenfreier Rücktritt möglich ist. |
5.2. |
Der Rücktritt wird mit dem Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei FeWo-Insel wirksam. Bei einer Stornierung gelten immer die Bedingungen bzw. Buchungsvoraussetzungen des Stornodatums (Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei FeWo-Insel ). Sollte nach dem Stornodatum eine Nutzung des Objekts unmöglich werden (z.B. bei eintretender Nichtbewohnbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Auflagen bzw. Rechtsverordnungen), so hat der Gast (über die Regelungen des Pkt. 5.3. hinaus) folglich keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Stornierungen in dem Zeitraum von 92 Tagen bis zum geplanten Mietbeginn eine Abrechnung erst mit Ablauf der eigentlichen Buchungszeit erfolgt, da FeWo-Insel zu Gunsten des stornierenden Gastes alternative Belegungen berücksichtigt. Bedingung für eine Abrechnung - u.a. zur Vorlage bei einer Reiserücktrittsversicherung - und für eine mögliche Rücküberweisung bereits geleisteter Zahlungen ist der vertragsgemäße Eingang des Gesamtbetrages aus der Buchung (An- und Restzahlung) auf der angegebenen Kontoverbindung von FeWo-Insel. |
5.3. |
FeWo-Insel ist berechtigt, für die vertretenen Eigentümer und eigene Leistungen eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. FeWo-Insel ist zudem berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird - vgl. § 4.2.) pro Objekt in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird: -> bei einem Rücktritt bis 91 Tage vor Mietbeginn 40,00 EUR Stornogebühr zusätzlich sind bei späterem Rücktritt zu zahlen:
-> vom 90. bis 61. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises -> vom 60. bis 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises -> vom 30. bis 08. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises -> ab dem 07. Tag vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises
Gesamtmietpreis: ohne Berücksichtigung möglicher Vorauszahlungen für Wäsche und/oder Leihradbestellungen (werden erstattet außer bei Stornierung am Anreisetag bzw. Folgetagen und bei verspäteter Anreise)
Kosten, wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten, sowie eine eventuell über FeWo-Insel an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie, können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von FeWo-Insel geforderte Pauschale. |
5.4. |
Sollten die FeWo-Insel durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter §5.3. angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. Die Abrechnung einer Stornierung (ab 90 Tage vor Reisebeginn) erfolgt nur, wenn der gesamte Reisepreis aus der Buchung (An- und Restzahlung oder Gesamtzahlung) an FeWo-Insel e.K. überwiesen/gezahlt wurde. Für mögliche Rücküberweisungen sind FeWo-Insel e.K. die Kontodaten des stornierenden Gastes schriftlich mitzuteilen. |
5.5. |
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Zusammen mit der Buchungsbestätigung wird ein Formular der „Hans Merkur Reiseversicherung AG“ übermittelt, mit der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann. Bei einer Online-Buchung erhält der Gast mit Zustellung der Buchungsbestätigung per e-Mail die Möglichkeit zum Online-Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. |
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6.
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Rücktritt seitens FeWo-Insel
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6.1. |
FeWo-Insel ist gemäß Abs 3.5. dieser AGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. |
6.2. |
FeWo-Insel ist weiter berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn entweder der Kunde sich so vertragswidrig verhält, dass es FeWo-Insel nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz Dritter gerechtfertigt ist. |
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7.
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Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
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7.1. |
Wird die Erfüllung des Vertrages nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch Überflutungen, Sturmfluten, Brand oder ähnliche Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis und mögliche sonstige Vorauszahlungen für Wäscheservice oder Radausleihe unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann FeWo-Insel ein Entgelt verlangen. |
7.2. |
Ergeben sich die unter § 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, die zur maximalen Schadensminderung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt oder einverständlich aufgehoben, hat FeWo-Insel lediglich einen Entschädigungsanspruch auf die bis dahin erbrachten oder von FeWo-Insel noch zu erbringenden Leistungen. |
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8.
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Gewährleistung
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8.1. |
FeWo-Insel weist ausdrücklich darauf hin, daß Mängel an der Mietsache oder wesentliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot unverzüglich (innerhalb von 24 Std. nach Bezug des Ferienobjekts) anzuzeigen und schriftlich festzuhalten sind (Gegenzeichnung durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von FeWo-Insel). Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag. |
8.2. |
Dem Eigentümer/Vermieter bzw. der durch ihn bevollmächtigten FeWo-Insel ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich ein festgestellter, wesentlicher Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist FeWo-Insel berechtigt, dem Kunden/Mieter einen Preisnachlass anzubieten oder ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber FeWo-Insel bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt (gem. § 651 h BGB). |
8.3. |
Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Eigentümer/Vermieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Gast/Kunde gegenüber FeWo-Insel als Bevollmächtigtem des Eigentümers/Vermieters innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag schriftlich geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. Ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren sämtliche Ansprüche in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem FeWo-Insel die Ansprüche schriftlich zurückweist. |
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9.
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Haftung
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9.1. |
FeWo-Insel haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. |
9.2. |
FeWo-Insel haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. FeWo-Insel haftet ebenfalls nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt (vgl. § 7.1. / 7.2.). |
9.3. |
Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnung – wie Aufzug, Schwimmbad, öffentliche Liegeterrasse etc. – kann keine Gewähr übernommen werden. Das Nichtfunktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Minderung des Mietpreises, es sei denn, bestimmte Extras wurden als Sonderleistung vertraglich und in schriftlicher Form festgelegt bzw. zugesagt. Selbiges gilt, wenn touristische, gastronomische oder sonstige Angebote der Insel nur eingeschränkt oder nicht zur Verfügung stehen (z.B. Nebensaison). |
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10.
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Mietverhältnis / Pflichten und Haftung des Mieters / Hinweise zum Aufenthalt
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10.1. |
Die Kunden sind verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, nur im vertraglichen Umfang und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Hausordnung zu nutzen. Ebenfalls darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden (in diesem Sinne gelten auch Kleinkinder als Personen, wobei hier in beschränktem Maße Überschreitungen möglich, allerdings mit FeWo-Insel abzustimmen sind). Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam (Eltern/Tierhalter haften für ihre Kinder bzw. Haustiere). Bei Verstoß ist FeWo-Insel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes zu verlangen, ohne dass hierdurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Kunden/Gast entsteht. Der Kunde/Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die in den jeweiligen Ferienobjekten aushängenden oder ausliegenden Hausordnungen ergänzender Bestandteil der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. |
10.2. |
Der in der Objektbeschreibung ausgewiesene Preis beinhaltet sämtliche (obligatorischen) Nebenleistungen, wie Heizung, Gas, Strom, Wasser, Endreinigung etc. Dies gilt genauso für abweichend dazu vereinbarte Sonderpreise. Leistungen, deren Inanspruchnahme dem Kunden freigestellt sind (z.B. Wäscheservice, Kinderbetten und –stühle - vgl. hierzu auch §1.5. und § 10.4.), sind hier - ebenso wie die ortsübliche Kurtaxe - nicht enthalten. Zu diesen zusätzlichen Leistungen hat sich der Kunde entweder in seinem Buchungsanschreiben (auch Online-Buchung) oder in der den Buchungsunterlagen beiliegenden Rückantwort zu erklären. Möchte er diese Leistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sich FeWo-Insel, diese zu den in der Objektbeschreibung ausgewiesenen Preisen zu erbringen. Die Kosten sind für diese zusätzlichen Leistungen (z.B. Wäschepakete, Gepäcktransfer, Fahrradausleihe etc.) entweder bei einer Online-Buchung vorab per Überweisung oder spätestens bei Anreise anlässlich der Schlüsselübergabe im Büro von FeWo-Insel zu begleichen. Die obligatorische Nachreinigung wird im Auftrag der jeweiligen Eigentümer durch FeWo-Insel durchgeführt, kann also nicht durch den Feriengast in Eigenleistung vorgenommen werden. |
10.3. |
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, eventuell verursachte Schäden FeWo-Insel sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung ist FeWo-Insel berechtigt, Folgeschäden geltend zu machen. Insbesondere haftet der Kunde/Mieter für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die Kosten entsprechend erhöhen. |
10.4. |
Sofern nicht anders angegeben, sind die Ferienwohnungen grundsätzlich nicht mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. FeWo-Insel bietet jedoch auf Wunsch einen Wäscheservice (Bettwäsche, Hand-, Dusch- und Geschirrtücher etc. gegen Aufpreis) und zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Kinderbetten und –stühle) an. Ausnahme sind mit mind. 4 Sternen nach DTV klassifizierte Ferienunterkünfte – hier ist ein komplettes Wäschepaket je Person im Gesamtmietpreis enthalten. |
10.5. |
Internetzugang : In einigen von FeWo-Insel angebotenen Ferienunterkünften steht unseren Gästen für die Dauer ihres Aufenthalts ein freiwilliger und kostenloser Internetzugang (meist W-LAN) zur Verfügung. In Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) regeln die nachfolgenden Bedingungen die Inanspruchnahme des Internetzuganges durch den Gast und sind somit Bestandteil der vom Gast akzeptierten AGB: a.) Weder Vermieter noch FeWo-Insel übernehmen eine Garantie für Verfügbarkeit und Sicherheit des jeweiligen Internetzuganges, außerdem keine Haftung für eventuelle Schäden, Störungen oder Ausfallzeiten. Aus technischen Gründen kann für eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit keine Garantie übernommen werden. b.) Angriffe aus dem Internet kann der Vermieter nicht verhindern. Für den Schutz des eigenen Systems, u. a. durch Personal Firewall und Virenscanner, muss jeder Nutzer selbst sorgen. Der Vermieter bzw. FeWo-Insel haftet daher nicht für Schäden, die dem Gast durch die Benutzung des Internetzugangs entstehen können. c.) Die Zugangsdaten dürfen nur von Gästen der jeweiligen Unterkunft und nur für die Mietdauer der Unterkunft genutzt werden. Jeder Nutzer muss sie geheim halten und darf sie auf keinen Fall an Dritte weitergeben. Weiterhin ist jede missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, untersagt. Dies umfasst u.a. den Aufruf von Seiten/Inhalten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder (urheber-)rechtlich geschützter Inhalte, die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken, den Versuch des Eindringens in fremde Datennetze, den unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming) oder die Nutzung von Einrichtungen oder die Ausführung von Anwendungen, die zu Störungen bzw. Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Internetzugangs, des Heim-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können. Jeder Nutzer/Gast ist selbst für die Inhalte und Daten, die er über den Internetzugang aus dem Internet abruft, übermittelt oder bereitstellt, verantwortlich - eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber/Vermieter erfolgt nicht. Dies gilt gleichlautend für in Anspruch genommene Dienstleistungen und über den Internetzugang getätigte Geschäfte. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. d.) Sollte der Vermieter durch die Verwendung des Internetzuganges bzw. W-LAN durch den jeweiligen Gast Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Nutzer verpflichtet, dem Vermieter diese vollumfänglich zu ersetzen. e.) Für die Nutzung des kostenfreien Internetzuganges bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. |
10.6. |
An- und Abreise: Der Feriengast ist verpflichtet, die geplante Ankunftszeit auf Wangerooge (Fähr- oder Flugverbindung) mitzuteilen, um die Schlüsselübergabe durch FeWo-Insel sicherzustellen. Das gebuchte Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Bei Abreise ist die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen : Abziehen der Bettwäsche, Entleeren von Mülleimer und Papierkörben, Reinigung von Kleininventar, Geschirr und Verräumen desselben in die hierfür vorgesehenen Schränke. |
10.7. |
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn dies laut der jeweiligen Objektbeschreibung grundsätzlich möglich ist und bei Buchung vereinbart (auf Anfrage), sowie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt wird. Der Gast ist verpflichtet, das Mitbringen von Haustieren FeWo-Insel mitzuteilen. |
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11.
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Allgemeine Bestimmungen / Schlussbestimmungen
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11.1. |
Die Angebote von FeWo-Insel werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle über die eigentliche Vermittlung hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Daten und vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen) und beziehen sich jeweils auf den Sachstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Nachträglich eintretende Veränderungen, die von FeWo-Insel nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche. |
11.2. |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten, wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. |
11.3. |
Der Gast kann FeWo-Insel nur an deren Sitz verklagen - Gerichtsstand ist Jever. |
11.4. |
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter und der von diesem bevollmächtigten FeWo-Insel und Kunden/Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
11.5. |
Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter kann Rechte gegenüber den jeweiligen Eigentümern/Vermietern aus einem von FeWo-Insel bestätigten Mietvertrag erst dann herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und auf einem der von FeWo-Insel geführten Konten eingegangen sind. |